Donnerstag, 17. Dezember 2020

Wehre dich gegen den Beitragsservice / die GEZ!

Beitragsservice, GEZ, Rundfunkbeitrag, Rundfunk Gebühren und GEZ Gebühren sind Begriffe, die nicht erst in den letzten Wochen kontrovers diskutiert werden. 

Die Einen finden es ganz toll, die Anderen unmöglich. Welcher Gruppe man auch angehört, so ist es doch eine Tatsache, dass so manche Regelung um den Rundfunkbeitrag nicht ganz in Ordnung ist und sogar gegen Recht verstößt. 

Über das Was und Warum können Sie hier mehr in Erfahrung bringen und auch wie Sie sich dagegen wehren können.

Es nutzt nämlich nichts immer nur sich beschweren und sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen, man muss auch etwas tun um dieses Unrecht abschaffen. Meckern alleine hilft da recht wenig, doch es gibt definitiv so einige Möglichkeiten sich gegen die GEZ Gebühren zu wehren - und zwar erfolgreich!

Gerade in der heutigen Zeit konsumieren viele Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht mehr, sondern schauen ausschließlich werbefrei über Apple TV, Disney, Netflix, Sky und andere Pay-TV Dienste. Es ist nicht so, dass GEZ Verweigerer grundsätzlich sich vor dem zahlen von Fernsehgebühren drücken wollen. Nur geht es hier um das zwanghafte finanzieren von staatlicher Sender, die man persönlich überhaupt nicht nutzt. In den meisten Fällen hat es also einen guten Grund warum von sich vor dem Beitragsservice drücken möchte,, nämlich weil man die berechneten Angebote schlichtweg nicht nutzen möchte!

Die meisten Menschen gehen leider den bequemen Weg, den Weg des geringsten Widerstandes und bezahlen einfach. Schließlich will man sich nicht Behörden und Gerichtsvollzier rumärgern müssen.


Sie haben die Gebahren der GEZ, bzw. des Beitragsservice satt?

Sie wollen selbst frei entscheiden können, ob Sie die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und Rundfunkbeitrag zahlen möchten? Was Sie brauchen, ist ein Plan, eine Strategie. Es gibt viele Seiten im Internet, die immer wieder die Mängel des GEZ Systems anprangern, aber Lösungswege zeigen sie zumeist nicht auf. Wir sind anders. Wir haben einen Lösungsweg. Er ist nicht einfach, aber wir sind ihn bereits selbst gegangen und wissen aus eigener Erfahrung, dass er zum Ziel führt. Unsere Erfahrungen haben wir für Sie in einem eBook zusammengetragen, damit Sie uns Schritt für Schritt in die Freiheit folgen und den ganzen Irrsinn abstreifen können.

Dieser Spezialreport in einem umfangreichen eBook wird ihr Leben verändern und Sie dauerhaft von den lästigen Zwangsgebühren des Beitragsservice befreien!

 

Hier eBook anfordern und GEZ loswerden!

 



Donnerstag, 2. Mai 2019

Gelber Brief bekommenn - Was nun?

Gelber Brief bekommen - Was nun?


Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!


Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung"  mehr tun als Sie vielleicht glauben.

Wozu solche gelben Briefe?
Der sogenannte Gesetzgeber hatte gewiss gute Gründe, diese Art der Briefzustellung in 's Leben zu rufen. Einerseits wird durch die gelbe Farbe warnend auf die Wichtigkeit des Inhaltes hingewiesen, damit das Brieflein nicht etwa ungelesen und gemeinsam mit der Werbepost im Papiermüll entsorgt wird. Das Vertrackte ist nämlich, dass der Inhalt des Briefes auch bei einfachem Wegwerfen seine Wirkung nicht verliert. Damit sind wir auch schon bei einem bemerkenswerten Aspekt der Gelbe-Brief-Landschaft angekommen, nämlich bei der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung, bzw. einer wirksamen Zustellung; wofür die gelben Nachrichtenüberbringer speziell konfiguriert wurden! 

Nun ist es aber genau mit jener Zustellung und der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung so eine Sache. Es gibt sowohl Hinweise darauf, dass das System der Gelben Briefe völlig in intakt ist, als auch solche, dass es letztlich juristischer Murks ist. Wie verhält es sich nun wirklich? Wer hat recht? Welche Auswirkungen hat das auf Sie? Was können Sie tun? Können Sie solche gelben Briefe vielleicht sogar einfach ignorieren oder wegwerfen oder als ungültig zurück senden??

Erfahren Sie jetzt wie es Ihnen in den meisten Fällen gelingen wird, sich effektiv gegen "gelbe Briefe" zu wehren --->  HIER WEITERLESEN

 
 

Freitag, 25. Mai 2018

Nie wieder GEZ zahlen! So geht es: Rundfunkbeitrag wirksam verhindern

GEZ nicht bezahlen: Rote Karte für den Beitragservice


Es gibt viele Möglichkeiten erfolgreich sich den Beitragsservice vom Hals zu halten. Viele Möglichkeiten haben wir auf unserer Seite bereits ausführlich behandelt.
Wir selbst, also alle Personen die an dieser Seite mitarbeiten, zahlen bereits seit Jahren erfolgreich keinen Rundfunkbeitrag mehr.


Möglichkeit 1: Rundfunkbeitrag bar bezahlen

Wir haben bereits vor langer Zeit vor diesem "Trick" gewarnt, weil man dadurch dem Grunde nach die Forderung anerkennt und somit im Nachgang größere Probleme bekommen kann, wenn z.B. eine Möglichkeit der Barzahlung geschaffen wird oder eine Bezahlung mit Bargeld auf eine bestimme Summe gesetzlich begrenzt wird, usw.
Nähere Infos zu diesem "Trick"


Möglichkeit 2: Briefkasten mit AGBs versehen

GEZ Gebühren einfach gegenüber eigene Forderungen gegenrechnen ist mit dem "Briefkasten-Trick" möglich. Einfach eine Nutzungsgebühr verlangen und die angelaufene Gebühren für unverlangte GEZ-Briefe gegenrechnen. Ob dies tatsächlich klappt können wir nicht sagen, da wir dazu keine Erfahrungsberichte bisher erhalten haben.

Möglichkeit 3: Beitragskonto abmelden

Schon 2015 haben wir von dieser Möglichkeit berichtet, welche von einigen Personen sehr erfolgreich umgesetzt wurde und seit Jahren nichts mehr vom Beitragsservice gehört haben. Diese Methode klappt jedoch nicht immer, da es hier darauf ankommt wie man das Schreiben formuliert mit der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag. Wir empfehlen inzwischen bei der Abmeldung ein Datum anzugeben, ab wann man nicht mehr im Geltungsbereich der brd wohnhaft ist. Das Datum sollte mind. 2 Wochen, besser jedoch 4-8 Wochen in der Zukunft liegen. Denn sonst kann keine Abmeldebestätigung mehr bei euch eintreffen. Man muss dann hier auch nach diesem Dadtum konsequent eingehende Post ungeöffnet zurück zur Post tragen (eine Filiale bei der man euch nicht persönlich kennt) und mitteilen das dieser Brief falsch eingewurfen wurde und unter dieser Adresse der Empfänger nicht existiert. Dies ist wichtig, damit die Post den Brief dann offiziell zurück sendet.

Der größte Vorteile ist jedoch wenn man Bekannte im Ausland hat. Dann läßt man diese einen Brief direkt aus dem Ausland absenden und schreibt auch die Adresse im Ausland als Empfangsadresse, wohin man gerne eine Bestätigung über die Abmeldung des Beitragsserivce hätte.
Sollten hier dann dennoch noch Briefe an die eigentliche Adresse in Deutschland ankommen, muss auch diese ungeöffnet zur einer Postfilie bringen und zurück senden lassen mit dem Hinweis das es den Empfänger unter der Anschrift nicht gibt.

Möglichkeit 4: Künstlername

Es gibt kein Gesetz das euch verpflichtet euren Familiennamen an Klingel und Briefkasten anzubringen. Wenn ihr z.B. euch einen "Künstlername" zulegt, könnt ihr diesen Künstlername an euren Briefkasten und Klingel anbringen. Auch Post von Versicherungen, Banken, Bestellungen bei Versandhäusern, etc. lasst ihr euch künftig nur noch an diesen Künstlername senden.
Man kann auch bei Banken und Versicherungen eine abweichende Post-Anschrift angeben.
Wenn ihr das ganze rechtlich auch noch ganz ansichern wollt, lasst ihr euch den Künstlername ganz offiziel in euren Ausweis eintragen. Dies geht durch Nachweis eurer Künstlertätigkeit. Es reicht auch aus einfach mal ein Jahr Mitglied bei der GEMA mit dem Künstlername zu werden und mit diesem Nachweis dann den Künstlername offiziel zu machen. Dies hat auch den Vorteil bei Rechtsgeschäften den Künstlername nachweisen zu können. Z.B. wenn ihr Pakete nur gegen Vorlage des Ausweis abholen könnt...
Behörden, Rechtsanwälte, Inkasso-Büros und eben auch die GEZ, welche nur euren normalen Namen kennen, können somit euch keine Post mehr zustellen und alle Post geht automatisch mit "unbekannt" zurück an den Absender. Auch "gelbe Briefe" erreichen euch somit nicht mehr, sofern euer Postbote nicht weiß wer ihr wirklich seid... Das Beste dabei: Auch kein Gerichtsvollzieher wird euch mehr finden....

Die Menschen, welche an dieser Seite mitarbeiten, haben seit Jahren ihre Ruhe vor der GEZ-Mafia, weil diese Methode 3 & 4 angewendet haben. Also nicht gleichzeitig, sondern manche unserer Mitstreiter nutzen die Methode 3 erfolgreich und mache die Methode 4. Kein einzigher von uns hat jemals wieder Post von GEZ erhalten oder den Gerichtsvollzieher vor der Türe gehabt.






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Danke!

Donnerstag, 26. April 2018

Beitragsservice - Achtung 6.5.18 war Stichtag für GEZ Meldedatenabfrage!

Es wird einen neuen Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice geben. Was es damit auf sich hat und was das für Folgen hat, erfahrt Ihr in unserem heutigen Video.



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Mittwoch, 11. Oktober 2017

GEZ nicht zahlen - neues Urteil! Kippt der Rundfunkbeitrag jetzt endlich?

GEZ bzw. Beitragsservice. Neues Urteil. Erstmals wird auf die tatsächliche Empfangsmöglichkeit abgestellt. Außerdem überprüft das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus den Beitragsservice völlig neu.

Hier geht es zum Urteil: http://www.bverwg.de/pm/2017/66 




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Montag, 18. September 2017

Das Landgericht Tübingen bringt den Rundfunkbeitrag vor den europäischen Gerichtshof (EuGH)



Das Landgericht Tübingen lässt die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrags vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Der Vorgang könnte weitreichende Folgen für die GEZ-Mafia und ihre Sender haben.

 

Das Landgericht Tübingen bezweifelt die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags. Die 5. Zivilkammer hat dass Thema in einer Verfügung vom 2. August 2017 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Der Vorgang ist bemerkenswert, weil der EuGH sich nun mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befassen muss. Der zwangsweise erhobene Beitrag wurde schon vor Jahren von der EU-Kommission unter dem Aspekt einer staatlichen Beihilfe untersucht. Laut Jahrbuch der ARD 08/2008 hatte die EU-Kommission bei den Rundfunkgebühren in Deutschland den „Tatbestand der Beihilfe gemäß den Bestimmungen des EG-Beihilferechts“ zwar ausdrücklich bejaht. Die weitere Verfolgung wurde dann jedoch auf Drängen der Bundesregierung stillschweigend beerdigt (der Vorgang ist hier im Detail dokumentiert, Seite 85 ).
Der Ökonom Norbert Häring schreibt dazu auf seinem Blog:
„Der rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.
Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3.8.2017 dem EuGH vorlegte, haben es in sich. So will der Richter vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen sie mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten. Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will er unter Gleichbehandlungsgrundsätzen geprüft haben.“



Die Fragen des Gerichts laut Beschluss des Landgerichts Tübingen im Wortlaut:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom´17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBI. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ fstgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe ,zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unm.ittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?
Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird , dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in nationalem, baden-württembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die einen zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits einer EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der E:U-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

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Samstag, 10. Juni 2017

Gratis Kondome vom BeSafeClub

12 Gratis Kondome anfordern

Beim "BeSafeClub" trägt man Verantwortung und sponsert kostenlose Kondome, die man auf deren Seute anfordern kann.


Was ist der BeSafeClub?


Kondome schützen nicht nur vor ungewollter Schwangerschaft, sie schützen auch vor unzähligen Geschlechtskrankheiten. Der BeSafeClub will, dass Sex Spaß macht und sicher ist, deshalb arbeitet er mit einem deutschen Hersteller von Qualitätskondomen zusammen und hat folgendes Geschenk für dich.

12 gratis Premium Kondome!

Der BeSafeClub hat es sich zum Ziel gesetzt, dass du sicher(en) Spaß hast.

Der BeSafeClub möchte, dass du beim Sex sicher(en) Spaß hast! Kondome dürfen kein Luxusartikel sein sondern sollen für jeden zu jeder Zeit günstig verfügbar sein. Die Kondome werden in Deutschland von einem der führenden Kondomhersteller gefertigt und einzeln elektronisch geprüft. Denn sicher ist sicher.



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