Montag, 31. August 2015

Vorsicht Falle: "Barzahler-Trick" in Sachen Beitragsservice ist eine Falle!

Liebe Leser, vielleicht habt ihr schon von dem angeblichen "GEZ-Trick" gehört, wo es darum geht den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu wollen.
Dieser angebliche "Trick" wurde von dem Wirtschaftsjournalist Dr. Norbert Häring in die Welt gesetzt und zahlreiche Medien berichteten darüber und machten somit Werbung für diesen Bargeld-Widerstand. Selbst CHIP.DE bietet eine Mustervorlage für diesen angeblichen "GEZ Trick" an.

Doch fragt euch mal warum ausgerechnet dieser angebliche "GEZ Trick" in hunderten Medien ausführlich beworben (berichtet) wurde und über anderen GEZ Widerstand geschwiegen wird?

Ganz einfach: Es handelt sich hier um eine Falle!

Sobald ihr erklärt, ihr wollt den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen, erkennt ihr die Forderung des Beitragsservice vollumfänglich an. Ihr habt damit das Angebot des Beitragsservice angenommen und einen Vertrag geschlossen. Durch Erklärung einer Zahlung in bar, habt ihr die Forderung als Rechtens anerkannt.
Ihr streitet euch dann nur noch über die Art der Zahlung und die Gebühren steigen weiter an und sammeln sich. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, habt ihr bei diesem die Möglichkeit die Forderung in bar zu bezahlen und auch zuvor kann die Barzahung per Barüberweisung von einer beliebigen Bank aus getätigt werden (+ Gebühren).

Wir hoffen, du lieber Leser, bist auf diesen Trick nicht reingefallen.
Falls doch, dann nehme diese Erklärung umgehend zurück und versuche aus dieser Erklärung wieder rauszukommen. Ob dies nach Anerkennung überhaupt noch möglich ist, kann aktuell nicht eingeschätzt werden.

Aber versucht die Barzahlungserklärung zu widerrufen und weißt darauf hin das ihr in falscher Annahme der Richtigkeit der Forderung, fälschlicherweise eine Barzahlung erklärt habt und diese Erklärung hiermit zurück nehmt, da die Forderung falsch ist und dieser in ihrer Gänze widersprochen wird. Fordert den Beitragsservice auf die Forderung durch Vorlage einen von Dir unterschriebenen Vertrages zu belegen und vor allem die Leistungserbringung zu belegen, also nachzuweisen das du die Angebote der GEZ auch tatsächlich genutzt hast.

Weiterhin kann bzw. sollte die komplette rechtliche Grundlage in Zweifel gezogen werden (siehe die veröffentlichten Videos auf unserer Seite).


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